B472/78; B57/79; B508/78•Verfassungsgerichtshof B472/78; B57/79; B508/78
B472/78; B57/79; B508/78Tribunal Constitucional19 de jun. de 1982
VfGH / Legitimation, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Agrarbehörden, Agrarverfahren, VfGH / Anlaßfall
I. Die beschwerdeführende Stadtgemeinde ist durch Punkt 2 des Bescheides des Landesagrarsenates für Vbg. vom 20. Juli 1978, LAS-1912/77, und durch Punkt 2 des Bescheides des Obersten Agrarsenates vom 6. Dezember 1978, Z 710.286/03-OAS/78, wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden. Die angefochtenen Bescheide werden insoweit aufgehoben.
Die Beschwerde gegen Punkt 1 des Bescheides des Landesagrarsenates wird als unzulässig zurückgewiesen.
Durch Punkt 1 des Bescheides des Obersten Agrarsenates ist die beschwerdeführende Stadtgemeinde weder in ihren verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch wegen Anwendung einer gesetzwidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden. In diesem Umfang wird die Beschwerde abgewiesen und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Stadtgemeinde in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
II. Die Beschwerde des "Verwaltungsausschusses für Bürgernutzungen der Fraktion Feldkirch" und von 225 "Aktivbürgern" gegen den Bescheid des Landesagrarsenates für Vbg. vom 21. Juli 1978, LAS-1905/76, wird als unzulässig zurückgewiesen.
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