B1116/12•Verfassungsgerichtshof B1116/12
B1116/12Tribunal Constitucional22 de fev. de 2013
Grundverkehrsrecht, Versteigerung exekutive, Selbstbewirtschaftung, Berufswahl- und Berufsausbildungsfreiheit
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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