B247/2013•Verfassungsgerichtshof B247/2013
B247/2013Tribunal Constitucional23 de fev. de 2015
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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