B533/2013•Verfassungsgerichtshof B533/2013
B533/2013Tribunal Constitucional5 de mar. de 2015
Hochschulen, Gleichheit Frau - Mann, geschlechtsspezifische Differenzierungen, EU-Recht, EU-Recht Richtlinie, Gleichbehandlung, Geltungsbereich Anwendbarkeit, Rechte verfassungsgesetzlich gewährleistete, VfGH / Prüfungsmaßstab, Berufsausbildung
I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.