E1139/2014 ua•Verfassungsgerichtshof E1139/2014 ua
E1139/2014 uaTribunal Constitucional10 de mar. de 2015
Glücksspiel, Verwaltungsstrafrecht, Strafrecht, Zuständigkeit, Behördenzuständigkeit, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von Verwaltung, Subsidiaritätsprinzip, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Geltungsbereich Anwendbarkeit, Günstigkeitsprinzip, Doppelbestrafungsverbot, ne bis in idem, Strafen, Strafbemessung
I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Erkenntnisse weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerden werden abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch die angefochtenen Erkenntnisse in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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