B1/2013•Verfassungsgerichtshof B1/2013
B1/2013Tribunal Constitucional11 de mar. de 2015
VfGH / Anlassfall
I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Das Land Burgenland ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.620,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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