E133/2014•Verfassungsgerichtshof E133/2014
E133/2014Tribunal Constitucional11 de mar. de 2015
Straßenpolizei, Straßenbenützung, Erwerbsausübungsfreiheit, Kommunikationsfreiheit, Ermittlungsverfahren
I.Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II.Das Land Steiermark ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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