E29/2014•Verfassungsgerichtshof E29/2014
E29/2014Tribunal Constitucional12 de mar. de 2015
Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Schubhaft, VfGH / Aufhebung Wirkung
I.1. Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt I des angefochtenen Erkenntnisses wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in seinen Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.
2. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Spruchpunkte III, IV und V des angefochtenen Erkenntnisses wendet, zurückgewiesen.
3. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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