E3551/2023 ua•Verfassungsgerichtshof E3551/2023 ua
E3551/2023 uaTribunal Constitucional11 de jun. de 2024
Asylrecht / Vulnerabilität, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung, Kinder
I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertretung die mit € 2.622, ─ bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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