E3792/2023•Verfassungsgerichtshof E3792/2023
E3792/2023Tribunal Constitucional26 de jun. de 2024
Versammlungsrecht, Veranstaltungswesen, Strafe (Verwaltungsstrafrecht), Meinungsäußerungsfreiheit, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung, Klima
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit insgesamt € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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