E4021/2023 ua•Verfassungsgerichtshof E4021/2023 ua
E4021/2023 uaTribunal Constitucional26 de jun. de 2024
Fremdenrecht, Passwesen, Entscheidungsbegründung, Verhältnismäßigkeit, Bundesverwaltungsgericht, Recht auf Freizügigkeit
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 des Bundesverfassungsgesetzes zur Durchführung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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