E2793/2024•Verfassungsgerichtshof E2793/2024
E2793/2024Tribunal Constitucional16 de set. de 2024
Staatsbürgerschaftsrecht, Entscheidungsbegründung, Landesverwaltungsgericht, Kinder
I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Salzburg ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– verzeichneten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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