E4003/2023•Verfassungsgerichtshof E4003/2023
E4003/2023Tribunal Constitucional3 de out. de 2024
Privat- und Familienleben, Rechtspolitik, Meinungsäußerungsfreiheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit, Verwaltungsstrafrecht, Geldstrafe
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerde wird abgewiesen.
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