E1841/2024•Verfassungsgerichtshof E1841/2024
E1841/2024Tribunal Constitucional28 de nov. de 2024
Geschäftsverteilung, Landesverwaltungsgericht, Gericht Zuständigkeit, Gericht Organisation, Gericht Zusammensetzung, Verwaltungsgericht, Richter, Baurecht, Justizverwaltung - Gerichtsbarkeit
I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Vorarlberg ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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