E3608/2023•Verfassungsgerichtshof E3608/2023
E3608/2023Tribunal Constitucional11 de dez. de 2024
VfGH / Anlassfall, Veranstaltungswesen, Religionsfreiheit, Kunst und Kultur
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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