E3634/2023 ua•Verfassungsgerichtshof E3634/2023 ua
E3634/2023 uaTribunal Constitucional25 de jun. de 2025
VfGH / Anlassfall, Fahrverbot, Verordnung Kundmachung
I.Die Beschwerdeführer sind durch das jeweils angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung verletzt worden.
Die Erkenntnisse werden aufgehoben.
II.Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die jeweils mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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