WI3/2025•Verfassungsgerichtshof WI3/2025
WI3/2025Tribunal Constitucional4 de dez. de 2025
VfGH / Wahlanfechtung, Gemeinderat, Wahlkarten, Auslegung eines Gesetzes, Briefwahl, Gemeinderecht Organe, Wahlen
I.Der Anfechtung wird stattgegeben. Das Verfahren zur Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde Kematen an der Ybbs vom 26. Jänner 2025 wird insoweit aufgehoben, als es der Veröffentlichung der Wahlvorschläge nachfolgt.
II.Kosten werden nicht zugesprochen.
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