E1297/2025•Verfassungsgerichtshof E1297/2025
E1297/2025Tribunal Constitucional18 de dez. de 2025
Personenstandswesen, Privat- und Familienleben, Auslegung eines Gesetzes, Auslegung verfassungskonforme, Bindung (der Verwaltungsgerichte an VwGH), geschlechtsspezifische Differenzierungen
I.Die beschwerdeführende Partei ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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