6Nd510/97•OGH 6Nd510/97
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kellner und Dr.Schiemer als weitere Richter in der beim Bezirksgericht Josefstadt zu 2 A 227/97h anhängigen Verlassenschaftssache nach der am 22.Juni 1997 verstorbenen Käthe Else W*****, zuletzt , über den Delegierungsantrag des Peter W, Kaufmann, *****vertreten durch Dr.Helmut Stadlmayr, Rechtsanwalt in Salzburg, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluß
gefaßt:
Der Antrag, die Abhandlung der Verlassenschaft dem Bezirksgericht Salzburg zu übertragen wird zurückgewiesen.
Begründung:
Die Verlassenschaft nach der am 22.6.1997 verstorbenen Käthe Else W***** ist beim Bezirksgericht Josefstadt zu 2 A 227/97h anhängig. Es wurde noch nicht einmal eine Todfallsaufnahme erstellt.
Mit Antrag vom 20.8.1997 begehrt Peter W***** die Delegierung gemäß § 31 JN an das Bezirksgericht Salzburg mit dem Vorbringen, es sei kein Testament vorhanden, als Ehemann der Verstorbenen sei bzw werde er gesetzlicher Erbe nach der Ehegattin sein. Sein Wohnsitz befinde sich im Sprengel des Bezirksgerichtes Salzburg, aus Gründen der Zweckmäßigkeit, der Erleichterung des Gerichtszuganges, aber auch der wesentlichen Verbilligung des Verfahrens beantrage er, die Verlassenschaftssache gemäß § 31 JN an das Bezirksgericht Salzburg zu delegieren.
Der Antrag ist - derzeit - unzulässig.
Nach Lehre und Rechtsprechung hat ein Erbberechtigter vor Abgabe einer Erbserklärung keine Parteistellung im Verlassenschaftsverfahren, damit aber auch kein Antragsrecht und keine Rekurslegitimation. Er ist daher auch nicht legitimiert, einen Delegierungsantrag zu stellen. Das Bezirksgericht Josefstadt hat die Übertragung nicht beantragt, es hat nicht einmal den vorliegenden Antrag befürwortet. Nach dem derzeitigen Verfahrensstand - es liegt nicht einmal eine Todfallsaufnahme vor - könnte auch die Zweckmäßigkeit einer Delegierung in keiner Weise beurteilt werden.
Der Antrag ist daher zurückzuweisen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.