11Ns41/24d•OGH 11Ns41/24d
Der Oberste Gerichtshof hat am 13. Juni 2024 durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl und Mag. Riffel in der Strafsache gegen * K* wegen des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und 2 StGB, AZ 5 Hv 38/24s des Landesgerichts für Strafsachen Graz, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht St. Pölten delegiert.
Gründe:
[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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