1Nc30/24p•OGH 1Nc30/24p
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Dr. Parzmayr als weitere Richter über den Antrag des Antragstellers J*, vom 23. September 2024 in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Der an den Obersten Gerichtshof gerichtete, auf eine Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 29. 8. 2024 zu Ra 2024/16/00545 abzielende Antrag wird zurückgewiesen.
Begründung:
[1] Für eine Erledigung des im Spruch genannten Antrags durch den Obersten Gerichtshof, bei dem dieser Antrag direkt eingebracht wurde, besteht keine Rechtsgrundlage.
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