0881/75•Verwaltungsgerichtshof 0881/75
0881/75Supremo Tribunal Administrativo30 de set. de 1975
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführenden Parteien haben zu gleichen Teilen der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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