88/08/0241•Verwaltungsgerichtshof 88/08/0241
88/08/0241Supremo Tribunal Administrativo24 de abr. de 1990
Entgelt Begriff Entschädigung Vergütung Kollektivvertrag
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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