89/03/0260•Verwaltungsgerichtshof 89/03/0260
89/03/0260Supremo Tribunal Administrativo28 de mar. de 1990
Alkotest Straßenaufsichtsorgan Alkotest Verweigerung Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest Sachverhalt Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag freie Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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