89/03/0261•Verwaltungsgerichtshof 89/03/0261
89/03/0261Supremo Tribunal Administrativo28 de mar. de 1990
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Feststellen der Geschwindigkeit Sachverhalt Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Überschreiten der Geschwindigkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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