89/04/0119•Verwaltungsgerichtshof 89/04/0119
89/04/0119Supremo Tribunal Administrativo27 de mar. de 1990
Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Spruch Diverses
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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