89/04/0176•Verwaltungsgerichtshof 89/04/0176
89/04/0176Supremo Tribunal Administrativo24 de abr. de 1990
Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger Planung Widmung BauRallg3
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seines in Beschwerde gezogenen Punktes 4. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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