89/08/0318•Verwaltungsgerichtshof 89/08/0318
89/08/0318Supremo Tribunal Administrativo24 de abr. de 1990
Entscheidung über den Anspruch Begriff der aufschiebenden Wirkung
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 31.710,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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