89/16/0212•Verwaltungsgerichtshof 89/16/0212
89/16/0212Supremo Tribunal Administrativo18 de abr. de 1990
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein freie Beweiswürdigung Sachverhalt Beweiswürdigung
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm die Strafe des Wertersatzes bestätigt wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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