90/03/0119•Verwaltungsgerichtshof 90/03/0119
90/03/0119Supremo Tribunal Administrativo10 de abr. de 1991
Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das den Ersatz von Stempelgebühren betreffende Mehrbegehren wird abgewiesen.
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