90/04/0323•Verwaltungsgerichtshof 90/04/0323
90/04/0323Supremo Tribunal Administrativo23 de abr. de 1991
Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein
1. ) Die Beschwerde wird, soweit sie von der Fünftbeschwerdeführerin erhoben wurde, zurückgewiesen.
2. ) Die Beschwerde wird, soweit sie von den Erst- bis Viertbeschwerdeführern erhoben wurde, abgewiesen.
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