90/04/0352•Verwaltungsgerichtshof 90/04/0352
90/04/0352Supremo Tribunal Administrativo23 de abr. de 1991
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligte Partei S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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