90/07/0018•Verwaltungsgerichtshof 90/07/0018
90/07/0018Supremo Tribunal Administrativo18 de mar. de 1994
Begründung von Ermessensentscheidungen Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Strafverfahren Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Ermessen VwRallg8 Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Sachverhalt Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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