90/11/0169•Verwaltungsgerichtshof 90/11/0169
90/11/0169Supremo Tribunal Administrativo30 de abr. de 1991
Gutachten Ergänzung Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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