90/13/0011•Verwaltungsgerichtshof 90/13/0011
90/13/0011Supremo Tribunal Administrativo16 de fev. de 1994
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Andere rechtliche Beurteilung Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 5.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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