90/13/0060•Verwaltungsgerichtshof 90/13/0060
90/13/0060Supremo Tribunal Administrativo23 de fev. de 1994
Einhaltung der Formvorschriften Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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