90/16/0045•Verwaltungsgerichtshof 90/16/0045
90/16/0045Supremo Tribunal Administrativo11 de abr. de 1991
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von JE S 2.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das die Erstbeschwerdeführerin betreffende Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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