90/17/0049•Verwaltungsgerichtshof 90/17/0049
90/17/0049Supremo Tribunal Administrativo5 de abr. de 1991
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Das Bundesland Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 22.960,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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