90/18/0042•Verwaltungsgerichtshof 90/18/0042
90/18/0042Supremo Tribunal Administrativo11 de mai. de 1990
Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als die Auskunft auf die Fragen "4.1." bis "4.3.3" sowie "4.4." nicht erteilt worden ist, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.
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