91/03/0015•Verwaltungsgerichtshof 91/03/0015
91/03/0015Supremo Tribunal Administrativo10 de abr. de 1991
Ablehnung eines Beweismittels Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene freie Beweiswürdigung Überschreiten der Geschwindigkeit
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Schuldsprüche wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und hinsichtlich der Straf- und Kostenaussprüche wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren an Stempelgebührenersatz wird abgewiesen.
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