91/07/0039•Verwaltungsgerichtshof 91/07/0039
91/07/0039Supremo Tribunal Administrativo7 de mai. de 1991
Beteiligter Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde
Die Beschwerde wird, soweit sie von den Zweitbeschwerdeführern erhoben wurde, zurückgewiesen;
Die Beschwerde wird, soweit sie von der Erstbeschwerdeführerin erhoben wurde, als unbegründet abgewiesen.
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