Verwaltungsgerichtshof 91/10/0236

91/10/0236Supremo Tribunal Administrativo21 de fev. de 1994

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Regest

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Parteibegriff Tätigkeit der Behörde

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Verwaltungsgerichtshof 91/10/0236

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1994

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.

2. zu Recht erkannt:

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Erstbeschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Land Niederösterreich hat der Zweitbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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