91/18/0008•Verwaltungsgerichtshof 91/18/0008
91/18/0008Supremo Tribunal Administrativo26 de abr. de 1991
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Feststellen der Geschwindigkeit Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Situation erhöhter Gefahr Vorschriftswidriges Verhalten eines anderen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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