92/05/0041•Verwaltungsgerichtshof 92/05/0041
92/05/0041Supremo Tribunal Administrativo15 de fev. de 1994
Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Manuduktionspflicht Formgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,--, der Erstmitbeteiligten in der Höhe von S 11.120,-- und der Zweitmitbeteiligten in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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