92/06/0263•Verwaltungsgerichtshof 92/06/0263
92/06/0263Supremo Tribunal Administrativo17 de mar. de 1994
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung Straße mit öffentlichem Verkehr
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenbegehren der weiteren Partei wird abgewiesen.
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