92/11/0261•Verwaltungsgerichtshof 92/11/0261
92/11/0261Supremo Tribunal Administrativo17 de fev. de 1994
freie Beweiswürdigung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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