92/17/0080•Verwaltungsgerichtshof 92/17/0080
92/17/0080Supremo Tribunal Administrativo26 de abr. de 1996
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Unterlassungsdelikt
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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