93/01/0259•Verwaltungsgerichtshof 93/01/0259
93/01/0259Supremo Tribunal Administrativo28 de fev. de 1996
Beglaubigung der Kanzlei Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Unterschrift Genehmigungsbefugnis Unterschrift des Genehmigenden
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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