93/03/0007•Verwaltungsgerichtshof 93/03/0007
93/03/0007Supremo Tribunal Administrativo20 de set. de 1995
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Jagdrecht und Fischereirecht Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Jagdeinrichtungen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer sind schuldig, dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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