93/05/0242•Verwaltungsgerichtshof 93/05/0242
93/05/0242Supremo Tribunal Administrativo26 de mar. de 1996
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer zusammen haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- sowie den beiden mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von je S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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